Sicherheitsfachkraft / Ingenieur
Sicherheitstechnische Betreuung durch die Stellung einer Sicherheitsfachkraft
Wir übernehmen die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften in Ihrem Betrieb. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Arbeitsmitteln, Verfahren und Techniken, die Durchführung praxisnaher Unterweisungen und Schulungen sowie die Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung geeigneter Schutzmittel und persönlicher Schutzausrüstung.
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Sicherheitsfachkräfte ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.
Brandschutzbeauftragten
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich jedoch teilweise aus baurechtlichen Ländervorschriften. Insbesondere besteht bei Industriebauten bestimmter Größe aufgrund der Industriebaurichtlinie teilweise das Erfordernis zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Betriebe mit einer bestimmten Geschossfläche werden mit der Muster-Industriebaurichtlinie - Muster Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MIndBauR) zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten - verpflichtet.
Dennoch besteht oft indirekt die Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen zu bestellen. So wird bei Neu- oder Umbauten von Industrie- oder Verwaltungsgebäuden ein Brandschutzbeauftragter im Brandschutzkonzept gefordert. Ebenfalls sehen die Versicherungsbestimmungen des Sachversicherers regelmäßig einen Brandschutzbeauftragten vor. Eine Nichtbestellung kann im Brandfall zu Haftungsrisiken führen.
Unsere Brandschutzbeauftragte können folgende Aufgaben übernehmen:
- Unterstützung des Brandschutzverantwortlichen des Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter) in allen Fragen des Brandschutzes,
- Durchführung von Brandschutzbegehungen,
- Erstellung von Brandschutzordnungen,
- Mitwirken bei der Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutz- und Evakuierungshelfern, unterwiesenen Personen, usw.,
- Praktische Feuerlöschübung für Ihre Mittarbeiter
- Mitwirken bei der Betreuung von Brandschutzeinrichtungen,
- Überwachung der Prüftermine für brandschutztechnische Einrichtungen,
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und beim Einsatz von Arbeitsstoffen,
- Zusammenarbeit mit allen sonstigen Betriebsbeauftragten (z.B. Fachkraft für Arbeits-sicherheit),
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Sachversicherern.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Unser Service umfasst:
- Erstellung von SiGe-Plänen
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Erstellung der Vorankündigung nach der Baustellenverordnung
- Erstellung einer Unterlage für die späteren Arbeiten am Bauwerk
- Organisation der Arbeitsabläufe
- Regelmäßige Begehungen mit anschließender Berichterstattung
- Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen der Baustellen
- Überprüfung der Einhaltung des SiGe-Plans
- Fortschreibung des SiGe-Plans bei wesentlichen Änderungen des Bauablaufes
Brandschutzbauleiter
Explosionsschutzbeauftragter
Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreichen Fachkunde und helfen bei Ihren Anliegen gerne weiter.
Arbeitsmedizin
- Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
- Abklärung von eventuellen Gesundheitsstörungen der Mitarbeiter, die durch das Arbeitsumfeld verursacht werden
- Erkennen von gesundheits- und leistungsrelevanten Faktoren im Arbeitsgeschehen und
- Bewertung hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und Auswirkungen
- Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen und Effizienzkontrolle
- Beratung bei Planung von Arbeitsstätten, Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln und Geräten (zB.ergonomische Bürostühle etc.), Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren, Einführung von neuen Arbeitsstoffen, Schutzausrüstungen
- Beratende Tätigkeit in psychologischen, physiologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen (Arbeitszeit, Pausenregelung, Arbeitsrhythmus, Arbeitsplatzgestaltung, Optimierung der Arbeitsabläufe)
- Organisation und Schulung der Mitarbeiter (Erste Hilfe, Notfallmedizin)
- Unterstützung in Fragen des Arbeitsplatzwechsels und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
- Gefahrenbeurteilung
- Gefahrenverhütung, Unfallverhütung
- Organisation und Unterweisung von Betriebsanweisungen.