Erstellen von ...
Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung“.
Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über
- den Gebäudegrundriss oder Teile davon - den Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- die Lage der Brandschutzeinrichtungen
- die Lage der Sammelstellen
- den Standort des Betrachters.
Wir erstellen Ihnen Ihre Flucht- und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden oft in Baugenehmigungsverfahren von den Feuerwehren gefordert.
Diese Feuerwehrpläne werden auch oft Feuerwehreinsatzpläne genannt, weil Sie der Feuerwehr im Einsatz die Örtlichkeiten besser darstellt.
Da in diesen Plänen alle wichtigen Feuerwehrrelavanten Dinge wie besondere Gefahren, Gefahrstoffe, Feuerwehrzufahrten, Lage der Brandmeldezentrale, Feuerwehraufzug, Rettungsfenster, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzug Bedieneinrichtungen, Löschwassereinspeisung, Löschwasserentnahme, Löschwasserrückhalteeinrichtungen, Gebäudefunkanlage usw. enthält kann die Feuerwehr ihren Einsatz schneller und wirkungsvoller durchführen.
Wir erstellen Ihnen Ihre Feuerwehrpläne gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Bislang mussten Betriebe mit explosionsgefährdeten Bereichen aufgrund der Vorgaben von § 6 der BetrSichV ein Explosionsschutzdokument erstellen. Durch die Änderung der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung muss das Explosionsschutzdokument zukünftig im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV erstellt werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. (4) der GefStoffV ist im Wesentlichen zu ermitteln:
- ob gefährliche Mengen von Gefahrstoffen zu Explosionsgefährdungen führen können,
- ob Zündquellen vorhanden sind, die Explosionen auslösen können und
- ob durch Explosionen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglich sind.
Inhalt des Explosionsschutzdokumentes
Aus dem Explosionsschutzdokument muss nach den Vorgaben von § 6 Abs. (9) der GefStoffV insbesondere hervorgehen:
- dass die Explosionsgefährdung ermittelt und bewertet wurde,
- dass ein Explosionsschutzkonzept erstellt wurde,
- ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden,
- für welche Bereiche Schutzmaßnahmen nach § 11 der GeffStoffV getroffen wurden,
- wie die Sicherheit bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen gewährleistet wird und
- welche Prüfungen auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung sowie der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.
Das Explosionsschutzdokument bleibt damit auch weiterhin die Basis für alle Maßnahmen zum sicheren Betrieb von explosionsgeschützten Anlagen.
Sie benötigen ein Brandschutzkonzept zur Realisierung Ihres Projektes? Standartlösungen aus der Schublade nach dem „Copy-Paste-Prinzip“ genügen nicht Ihren Anforderungen an eine Brandschutzplanung?
Mit Sachverstand, individueller Beurteilung und Vertrauen fügen wir alle Bestandteile der Brandschutzplanung zu Ihrem maßgeschneiderten Brandschutzkonzept zusammen. Von gesetzeskonformen Gebäuden bis hin zu schutzzielorientierten Individuallösungen - Unsere Brandschutzkonzepte passen sich Ihren Bedürfnissen an.
Wir verstehen unsere Aufgabe darin die optimale Brandsicherheit mit der optimalen Nutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit aufeinander abzustimmen. Dabei unterstützen wir das gesamte Planungsteam und führen im Gespräch mit den Genehmigungsbehörden Ihr Bauvorhaben zum Ziel.
Unsere Erfahrung in allen Fachbereichen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes schafft dabei eine vertrauensvolle und zielführende Basis. Klar strukturierte Textteile und übersichtliche Brandschutzpläne helfen Genehmigungsbehörden und Prüfsachverständigen in der einfachen Prüfung und geben Ihnen den „roten Faden“ während der Planung, des Bauablaufes und der späteren Nutzung.
In Ihrem Betrieb kommt es zu Lärmbeslastungen?
Wir erstellen für Sie ein Lärmkataster.
In diesem Kataster wird die Lärmquelle in einem Lageplan erfasst, die stärk der Geräuschquelle (Schallpegelmessung), der Zeitraum der Belastungen und die Art der Emissionen (kontinuierlich oder diskontinuierlich).
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, die bestehenden Gefährdungen für alle Tätigkeiten systematisch zu ermitteln und gemeinsam mit den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Diese Gefährdungsbeurteilung, auch bezüglich psychischer Belastungen, bildet heute das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes.
Wir unterstützen Sie Tatkräftig und erstellen mit Ihnen gemeinsam eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung.
- Erfassen der in Ihrem Betrieb/Behörde eingesetzter Gefahrstoffe
- Erstellen und Führen des Gefahrstoff-Verzeichnisses
- Vorschläge zu Alternativen bei kritischen Gefahrstoffen (Substitutionsgebot)
- Schulung und Unterweisung entsprechend der GefStoffVO
- Analysieren und Bewerten der einzelnen Gefahrstoffe
- Probenahme und Bewerten kritischer Substanzen
- Konzentrationsbestimmung und Messung gefährlicher Stoffe
Sie haben ein individuelles Anliegen?
Gerne beraten wir Sie persönlich. Senden Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter: 0611 4296474