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Bestellung als Sicherheits-Ingenieur (nach ASiG + ArbSchutzG)

Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) und den Unfallverhütungsvorschriften Überprüfung von Geräten, Arbeitsverfahren, Techniken Unterweisung und Schulung nach den Unfallverhütungsvorschriften Hilfe bei Auswahl und Beschaffung geeigneter Schutzmittel und Schutzkleidung —-

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Sicherheitsfachkräfte ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.

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Gerne beraten wir Sie persönlich. Senden Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter: 0611 4296474