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Bestellung als Sicherheits-Ingenieur (nach ASiG + ArbSchutzG)
Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) und den Unfallverhütungsvorschriften Überprüfung von Geräten, Arbeitsverfahren, Techniken Unterweisung und Schulung nach den Unfallverhütungsvorschriften Hilfe bei Auswahl und Beschaffung geeigneter Schutzmittel und Schutzkleidung —-
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Sicherheitsfachkräfte ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich jedoch teilweise aus baurechtlichen Ländervorschriften. Insbesondere besteht bei Industriebauten bestimmter Größe aufgrund der Industriebaurichtlinie teilweise das Erfordernis zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Betriebe mit einer bestimmten Geschossfläche werden mit der Muster-Industriebaurichtlinie - Muster Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MIndBauR) zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten - verpflichtet.
Dennoch besteht oft indirekt die Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen zu bestellen. So wird bei Neu- oder Umbauten von Industrie- oder Verwaltungsgebäuden ein Brandschutzbeauftragter im Brandschutzkonzept gefordert. Ebenfalls sehen die Versicherungsbestimmungen des Sachversicherers regelmäßig einen Brandschutzbeauftragten vor. Eine Nichtbestellung kann im Brandfall zu Haftungsrisiken führen.
Unsere Brandschutzbeauftragte können folgende Aufgaben übernehmen:
- Unterstützung des Brandschutzverantwortlichen des Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter) in allen Fragen des Brandschutzes,
- Durchführung von Brandschutzbegehungen,
- Erstellung von Brandschutzordnungen,
- Mitwirken bei der Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutz- und Evakuierungshelfern, unterwiesenen Personen, usw.,
- Praktische Feuerlöschübung für Ihre Mittarbeiter
- Mitwirken bei der Betreuung von Brandschutzeinrichtungen,
- Überwachung der Prüftermine für brandschutztechnische Einrichtungen,
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und beim Einsatz von Arbeitsstoffen,
- Zusammenarbeit mit allen sonstigen Betriebsbeauftragten (z.B. Fachkraft für Arbeits-sicherheit),
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Sachversicherern.
Als Fachbauleiter Brandschutz überwachen wir die Abstimmung zwischen den Gewerken und die Einhaltung der AbZ / AbP (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) der verwendeten brandschutzrelevanten Bauteile.
Für Ihr Bauvorhaben stellen wir gerne einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zur Verfügung. Alle unsere SiGe-Koordinatoren sind erfahrene Sicherheitsingenieure, die Ihnen sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase engagiert und tatkräftig zur Seite stehen.
Unser Service umfasst:
Sicherheitskoordination in der Planungsphase:
- Erstellung von SiGe-Plänen
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Erstellung der Vorankündigung nach der Baustellenverordnung
- Erstellung einer Unterlage für die späteren Arbeiten am Bauwerk
- Organisation der Arbeitsabläufe
Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase:
- Regelmäßige Begehungen mit anschließender Berichterstattung
- Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen der Baustellen
- Überprüfung der Einhaltung des SiGe-Plans
- Fortschreibung des SiGe-Plans bei wesentlichen Änderungen des Bauablaufes
Der Explosionsschutzbeauftragte berät den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden und des allgemeinen Explosionsschutzes. Er wirkt bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit und erstellt einen Gefahrenabwehrplan. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Anfertigung eines Explosionsschutzdokumentes. Der Explosionsschutzbeauftragte begeht regelmäßig die Bereiche, die möglicherweise von dem Risiko einer Explosion betroffen sind. Er schult und unterweist die Mitarbeiter in Fragen seines Aufgabenbereiches und hält den Kontakt zur Feuerwehr und anderen Behörden.
Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreichen Fachkunde und helfen bei Ihren Anliegen gerne weiter.
Durch die Arbeitsmedizin wird die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter erhalten und gefördert werden. Sie dient also sowohl dem Arbeitgeber, als auch dem Arbeitnehmer. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin berücksichtigt die Arbeitsmedizin physische, psychische und soziale Faktoren der Mitarbeiter. Zu den Aufgaben der Arbeitsmedizin zählen unter anderem:
- Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
- Abklärung von eventuellen Gesundheitsstörungen der Mitarbeiter, die durch das Arbeitsumfeld verursacht werden
- Erkennen von gesundheits- und leistungsrelevanten Faktoren im Arbeitsgeschehen und
- Bewertung hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und Auswirkungen
- Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen und Effizienzkontrolle
- Beratung bei Planung von Arbeitsstätten, Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln und Geräten (zB.ergonomische Bürostühle etc.), Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren, Einführung von neuen Arbeitsstoffen, Schutzausrüstungen
- Beratende Tätigkeit in psychologischen, physiologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen (Arbeitszeit, Pausenregelung, Arbeitsrhythmus, Arbeitsplatzgestaltung, Optimierung der Arbeitsabläufe)
- Organisation und Schulung der Mitarbeiter (Erste Hilfe, Notfallmedizin)
- Unterstützung in Fragen des Arbeitsplatzwechsels und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
- Gefahrenbeurteilung
- Gefahrenverhütung, Unfallverhütung
- Organisation und Unterweisung von Betriebsanweisungen.
Die Arbeitsmedizin bildet mit der Arbeitssicherheit den Kern des Arbeitsschutzes. Eine gute arbeitsmedizinische Vorsorge minimiert die gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Damit verhindert sie Krankheiten und Fehltage. Die rechtliche Grundlage der Arbeitsmedizin ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschrieben. Schon Unternehmen mit einem einzigen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter sind zur Einhaltung verpflichtet. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen ein für sie angepasstes Angebot zuleiten können.
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Gerne beraten wir Sie persönlich. Senden Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an unter: 0611 4296474